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Das 20. Jahrhundert hat für unser Stadtgebiet gleich mehrere kommunale Gebietsveränderungen aufzuweisen. Den Anfang machte am 1. Juli 1906 die Eingemeindung des bis dato zu Mülldorf gehörenden Hornpott-Zange nach Siegburg. Bereits 1867 hatten die auf dem rechten Siegufer gelegenen Gemeindeteile von Siegburg-Mülldorf, Hornpott und Zange, einen Antrag auf Eingemeindung nach Siegburg gestellt. Nach langem Hin und Her einigte man sich auf einen Eingemeindungsvertrag: Siegburg sollte u. a. 25 Jahre lang jährlich 1.500 Mark an die Gemeinde Siegburg-Mülldorf zahlen. Nachdem am 6. März 1918 der Amtsbürgermeister von Claer beantragte, die noch ausstehenden 13 Raten, in einer Summe zu erhalten, leistete die Stadt Siegburg am 16. Juni 1918 die Restsumme, natürlich abzüglich 5 % Zinsen, insgesamt 11.817,27 Mark. Bei der Eingemeindung des Ortsteiles „Buisdorfer Deichhaus“ zur Stadt Siegburg ging es ebenfalls um auf der rechten Siegseite gelegenes Gebiet. Auch in diesem Fall zog sich das Verfahren lange, über zwei Jahrzehnte, hin. 1905, am 26. April, wurde der erste Eingemeindungsantrag von Deichhauser Bürgern gestellt. Hauptsächlich waren es Verhandlungen über die finanzielle Entschädigung, die die Stadt Siegburg der Gemeinde Buisdorf zahlen sollte, die das Verfahren hinauszögerten. Man einigte sich schließlich auf 45.000 Goldmark. Und nachdem man einen weiteren Streit um die Zahlungsmodalitäten erledigt hatte, war es 1924 endlich soweit – dachte man! Aber das Genehmigungsverfahren des preusßschen Innenministers ließ noch einmal zwei Jahre auf sich warten, bis am 8. Oktober 1926 die Eingemeindung zugelassen wurde, die zum 1. April 1927 rechtswirksam wurde.
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Hatte man bislang kommunales Gebiet abgegeben an Siegburg, so beginnt in den 1930er Jahren die Ära des Zusammenlegens von Ortsteilen. Zunächst ging es um die beiden Gemeinden Obermenden und Niedermenden. Bereits 1932 beschlossen beide Gemeinderäte im Juni die Zusammenlegung, ebenso die Amtsvertretung kurze Zeit danach. Einige Monate wartete Bürgermeister Recktenwald auf die Genehmigung der Aufsichtsbehörde, aber vergebens. Inzwischen, am 30. Januar 1933, wurde Adolf Hitler Reichskanzler. Von daher ließ der Regierungspräsident den Amtsbürgermeister wissen, dass durch die Wahl evtl. sich auch ein Sinneswandel bei den betroffenen Gemeindevertretungen eingestellt haben könne, und es wurde um eine neue Abstimmung gebeten. Diese erfolgte prompt am 28. Juli in den Gemeinden und am 8. August 1933 in der Amtsvertretung. Es hatte sich nichts an der Meinung der Ober- und Niedermendener geändert! Mit Erlass vom 24. März 1934 gab der preusßsche Innenminister seine Zustimmung und letztlich - ungefähr ein Jahr später, am 15. Juni 1935 – kam es zur endgültigen Zusammenlegung. Die einheitliche Bezeichnung der beiden ehemaligen Gemeinden Obermenden und Niedermenden wurde auf „Menden (Rheinland)“ festgesetzt. Ein Versuch zum Zusammenschluss aller Gemeinden des Amtes Menden zu einer Einzelgemeinde zwischen 1934 bis 1936 war zum Scheitern verurteilt. Obwohl von der Kreisleitung der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) dieser Anstoss zur Zusammenlegung ausgegangen war, teilte der Reichs- und preusßsche Minister des Inneren am 23. November 1934 mit, dass er Bedenken gegen den Zusammenschluss habe. Am 2. Juli 1936 schlug der Regierungspräsident vor, den Antrag „vorerst ruhen zu lassen“. Und so geschah es.
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Der nächste Vorstoß zu einem Zusammenschluss ging zwischen 1954 bis 1958 vor sich. Jedoch auch hier stellte am 2. Dezember 1958 der nordrhein-westfälische Innenminister fest, dass er sich von weiteren Verhandlungen „hinsichtlich des Zusammenschlusses aller Gemeinden des Amtes Menden in absehbarer Zeit keinen Erfolg“ verspreche. Und er behielt Recht: Es sollte immer noch gut 10 Jahre dauern, bis sich eine endgültige Lösung bezüglich der Zusammenlegungsfrage abzeichnete.
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